Gesetzeskonforme Archivierung
Kennen Sie schon die GDPdU?

In der GDPdU heißt es unter anderem "Originär digitale Unterlagen nach § 146 Abs. 5 AO sind auf maschinell verwertbaren Datenträgern zu archivieren......"
Das bedeutet, dass geschäftsrelevante EMails wie auch alle anderen geschäftsrelevanten Unterlagen elektronisch archiviert werden müssen. Eine einfache Speicherung auf der Festplatte oder der Mails in Outlook oder Exchange reicht deshalb nicht aus.
Sind Sie wirklich sicher, dass Sie Ihre E-Mails entsprechend diesen Vorschriften verwalten?
Falls Sie irgendwelche Zweifel haben, wir können Sie kompetent beraten rufen Sie uns jetzt unter 06027 403950 an.
Für den Fall aller Fälle haben wir den Schutzengel, der Ihnen alle E-Mail-Sorgen abnimmt.


